Gemeinsam sprechen sich die Länder gegen die Errichtung und den Betrieb eines ersten Kernkraftwerks in Polen und für den Verzicht auf das Vorhaben aus. Vor dem Hintergrund der verheerenden Atomunfälle in Tschernobyl und Fukushima sollte auf Pläne zur weiteren Nutzung der Kernenergie im Interesse der Bevölkerung und Umwelt aller Ostseeanrainer verzichtet werden. Neben diesen grundsätzlichen Bedenken werden Fragen unter anderem nach internationalen Sicherheitsstandards, zu radioaktiver Belastungen durch den Betrieb oder störbedingte Auswirkungen auf die Umwelt vorgetragen.
In Deutschland ist das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern federführend für den Beteiligungsprozess. Das Ministerium hat die Umweltverträglichkeitsdokumentation, die von Polen teilweise in deutscher Sprache übermittelt wurde, veröffentlicht. Die in deutscher Sprache verfügbaren Dokumente – insbesondere auch zu Verfahrensfragen – können beim Verbund Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder eingesehen werden: {
Erstes Kernkraftwerk Polen - UVP]
Sämtliche Unterlagen können während des Beteiligungsverfahrens bis Mitte Dezember 2023 über den nachfolgenden Link heruntergeladen werden: [
Klick]
Das geplante Kernkraftwerk mit einer Leistung von bis zu 3.750 Megawatt soll aus drei Kernkraftblöcken bestehen und in der Wojewodschaft Pommern, etwa 250 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, gebaut werden. Der konkrete Standort steht indes noch nicht fest. In Betracht kommen der Standort Lubiatowo-Kopalino direkt an der Ostsee oder der Standort Zarnowiec am See Zarnowieckie, von dem eine Kühlwasserableitung in die Ostsee geplant ist.