In Potsdam soll Wohnungsbau künftig schneller genehmigt werden. Hintergrund ist die Novelle des Baugesetzbuches, die am 30. Oktober in Kraft trat und ein beschleunigtes Zustimmungsverfahren ("Bauturbo") ermöglichen kann. Die Stadtverwaltung wird den Stadtverordneten dazu demnächst einen Grundsatzbeschluss vorlegen. Darüber informierten Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, sowie Erik Wolfram, Fachbereichsleiter Stadtplanung, im Ausschuss für Stadtentwicklung.
Rubelt erklärte: „Der Gesetzgeber hat dieses Verfahren eingeführt, um den Wohnungsbau zu beschleunigen. Dieses Ziel wird von der Landeshauptstadt ausdrücklich begrüßt. Daher sollen die neuen Möglichkeiten der Novelle auch in Potsdam genutzt werden, um dringend benötigten Wohnungsbau schneller als bisher genehmigen zu können.“
Der geplante Grundsatzbeschluss sieht vor, dass die Verwaltung künftig selbständig zustimmen kann, wenn ein Wohnungsbauvorhaben der bestehenden städtischen Beschlusslage entspricht – etwa im Rahmen bereits beschlossener Rahmenpläne oder des Flächennutzungsplans. Weicht ein Vorhaben von geltenden Bebauungsplänen ab, soll weiterhin die Stadtverordnetenversammlung entscheiden.
Mit der Zustimmung sollen Bedingungen verbunden werden, die in einem städtebaulichen Vertrag festgehalten werden:
- Bei Vorhaben ab sechs Wohneinheiten sollen 30 Prozent der Wohnfläche mit Mietpreis- und Belegungsbindungen entstehen.
- Ab 20 Wohneinheiten wird geprüft, ob zusätzliche Kita- oder Grundschulplätze erforderlich sind. Falls ja, muss der Vorhabenträger diese finanzieren.
- Bauherren sollen sich verpflichten, innerhalb von drei Jahren nach Genehmigung mit dem Bau zu beginnen.