Der verpflichtende Umtausch beruht auf Vorgaben der Europäischen Union. Bis 2033 sollen sämtliche alten Führerscheine – unabhängig davon, ob Papier- oder Kartenformat – durch befristete EU-Dokumente ersetzt werden. Während sich frühere Umtauschgruppen nach dem Geburtsjahr der Führerscheininhaber richteten, bestimmt sich der aktuelle Umtausch für Kartenführerscheine nach dem Ausstellungsjahr. In der laufenden Stufe betrifft dies alle Führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 ausgegeben wurden.
Die weiteren Fristen orientieren sich ebenfalls am Ausstellungsjahr des Dokument
Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind grundsätzlich auf 15 Jahre befristet und müssen nach Ablauf dieser Frist erneuert werden. Der Umtausch betrifft ausschließlich das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis; diese bleibt unverändert gültig. Für Papierführerscheine von Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt ebenfalls der 19. Januar 2033 als Stichtag.
Der Antrag auf Ausstellung des neuen EU-Kartenführerscheins muss bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Dafür ist ein persönlicher Termin erforderlich. Buchungen sind online unter [
potsdam.de] über die Terminverwaltung oder telefonisch unter 0331-289 1110 möglich. Zum Termin sind ein gültiges Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie der bestehende deutsche Führerschein mitzubringen. Nach Ausstellung ist ein erneuter Umtausch erst nach 15 Jahren vorgesehen.
Die Landeshauptstadt Potsdam bittet darum, Termine nur dann zu vereinbaren, wenn die aktuelle Frist tatsächlich zutrifft. Dies soll Wartezeiten reduzieren und einen geordneten Ablauf gewährleisten. Die Frist für Führerscheine der Jahrgänge 1999 bis 2001 endet am 19. Januar 2026. Wer bis dahin keinen neuen EU-Kartenführerschein beantragt hat, muss bei einer Kontrolle mit einem Verwarngeld rechnen; die Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt.