Logo

Baustart an der L 902 Grube: Grundhafte Erneuerung zwischen Bahnhof und Ortseingang

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 05.07.2026 / 13:01 Uhr von ant
Am Montag, den 13. Juli, beginnt der Landesbetrieb Straßenwesen mit der Erneuerung der Landesstraße L 902 zwischen dem Bahnhof Grube (Potsdam) und dem Ortseingang Grube. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich im November fertiggestellt.

Grundhafte Sanierung der Strecke auf einem Kilometer Länge
Die Fahrbahn wird auf etwa einem Kilometer Länge grundhaft saniert. Weiterhin werden der angrenzende Radweg erneuert, zwei Verkehrsinseln im Bereich des Straßenabzweiges Am Küssel hergestellt sowie Schutzplanken (Fahrzeugrückhaltesysteme) und ein Kleintierdurchlass errichtet. Auch Grundstückszufahrten und Einmündungen im Baubereich werden instandgesetzt.

Ab 13. Juli: Baubeginn und Einrichtung der Verkehrsführung im ersten Bauabschnitt

Die Bauarbeiten werden in zwei aufeinanderfolgenden Bauabschnitten durchgeführt:

1. Bauabschnitt:
Am 13. Juli beginnen die Arbeiten mit der Einrichtung der Verkehrsführung im ersten Bauabschnitt. Ab dann wird die L 902 zwischen dem Ortseingang Grube und der Abzweigung Am Küssel voll gesperrt.

2. Bauabschnitt:
Für den zweiten Bauabschnitt wird die L 902 anschließend ab dem Straßenabzweig Am Küssel bis zum Bahnhof Grube voll gesperrt. Die Zufahrt zum Straßenabzweig Am Küssel bleibt jederzeit gewährleistet.

Im Zuge der Baumaßnahme werden auch Arbeiten im Fahrbahnbereich der Einmündung der L 902 zur Straße Am Bahnhof Grube durchgeführt. Über die Verkehrsführung während dieser Arbeiten und den Baubeginn des zweiten Bauabschnitts informiert der Landesbetrieb Straßenwesen rechtzeitig.

Umleitung über A 10 und B 273
Während der gesamten Bauzeit wird der Durchgangsverkehr über die Autobahn A 10 Anschlussstelle Leest bis zur Anschlussstelle Potsdam-Nord und die Bundesstraße B 273 und umgekehrt umgeleitet.

Zugang für Rettungsdienste sowie Anlieger
Während der Bauarbeiten wird die Zufahrt zur Baustelle für Krankenwagen, Feuerwehr und Polizei im Notfall jederzeit gewährleistet. Anlieger können in der Regel ihre Grundstücke erreichen, werden aber von der ausführenden Baufirma rechtzeitig über anstehende Änderungen informiert.

Dieser Artikel wurde bereits 246 mal aufgerufen.

Werbung