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Warnstreik bei den Asklepios Fachkliniken

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 13.03.2024 / 11:01 Uhr von eb
Die Gewerkschaft ver.di ruft am Freitag, 15. März, zum Warnstreik bei den Asklepios Fachkliniken an den Standorten Brandenburg an der Havel, Teupitz und Lübben auf. Gleichzeitig sollen am selben Tag die Tarifverhandlungen in Brandenburg an der Havel fortgesetzt werden.
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Ver.di setzt sich in den Tarifverhandlungen für eine Angleichung der Arbeitsbedingungen und Entgelte an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ein, der bereits bei anderen medizinischen Einrichtungen wie den Asklepios Kliniken in Hamburg, der Universitätsklinik in Brandenburg an der Havel, dem Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam, der Charité und den Vivantes-Kliniken in Berlin gilt.

Die Forderungen umfassen eine Erhöhung der Entgelte um 16,5 Prozent für nichtärztliche Beschäftigte, mit einem Mindestbetrag von 650 Euro monatlich. Weiterhin fordert die ver.di-Tarifkommission eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden bei vollem Lohnausgleich ab dem 1. Januar 2024, zwei zusätzliche Urlaubstage nur für ver.di-Mitglieder pro Kalenderjahr und für die Auszubildenden die Übernahme der Tarifregelungen aus dem öffentlichen Dienst. Die Tarifforderung wurde für eine zwölf-monatige Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024 aufgestellt.

In der vorherigen Tarifverhandlung am 9. Februar hat Asklepios lediglich eine Tariferhöhung um drei Prozent ab dem 1. März 2025 sowie eine Inflationsausgleichszahlung von 3.000 Euro angeboten. Die Absenkung der Wochenarbeitszeit ist erst ab dem 1. September 2024 vorgesehen. Zusätzlich plant Asklepios eine Anwesenheitsprämie für Mitarbeiter, die keine Krankheitstage haben.

"Asklepios fordert von den Beschäftigten langfristig massive Reallohnverluste und will zugleich Beschäftigte bestrafen, die krank werden. Dieses Arbeitgeberangebot ist völlig aus der Zeit gefallen. Wir verlangen ein neues Angebot, das die Arbeit würdigt, die die Kolleg*innen täglich leisten", erklärt ver.di-Verhandlungsführer Ben Brusniak.

Beim letzten Streik am 6. März erwirkte Asklepios eine einstweilige Verfügung vor Gericht, die im Bereich des Maßregelvollzugs Besetzungen vorsah, die normalerweise im Normalbetrieb unterschritten werden. Ver.di legt gegen diese Verfügung Widerspruch ein, doch die Verhandlung dazu findet erst am 26. März statt. Das bedeutet, dass die streikbereiten Beschäftigten sich am 15. März nicht am Streik beteiligen können.

"Mit der vorläufigen Entscheidung des Gerichts wird das Streikrecht der Kolleg*innen massiv ausgehöhlt. Es kann nicht sein, dass der Maßregelvollzug als so sensibel bewertet wird, dass Streiken de facto verboten ist und er zugleich einem profitorientierten Konzern überlassen wird. Diese Auseinandersetzung ist ein deutlicher Auftrag an die Landesregierung: Der Maßregelvollzug muss wieder in öffentliche Hand", so die stellvertretende ver.di-Landesfachbereichsleiterin für den Bereich Krankenhäuser, Gisela Neunhöffer.

Auch am Oder-Spree-Krankenhaus in Beeskow und am Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg dauern die Tarifauseinandersetzungen an.

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