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Anker auf und Leinen los! - Wasserschutzpolizei startet in die Wassersportsaison

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 25.03.2024 / 18:01 Uhr von hvf
Mit dem Erwachen des Frühlings und den ersten Sonnenstrahlen beginnt für Liebhaber des Wassersports eine spannende Zeit. Nach den frostigen Wintermonaten zieht es zahlreiche Menschen wieder zu den Gewässern, um ihre Leidenschaft für das Wasser zu genießen. Egal, ob mit dem Motorboot, als Segler, Surfer oder für diejenigen, die die Ruhe auf dem Wasser im Kajak oder auf dem Stand-Up-Paddle Board bevorzugen – das wasserreichste Bundesland Deutschlands bietet unzählige Möglichkeiten.
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Angesichts des zunehmenden Bootsverkehrs auf den Seen und Wasserstraßen Brandenburgs wird die Polizei Brandenburg in den kommenden Wochen verstärkt präsent sein und Kontrollen durchführen.

Thomas Loschek, Leiter wasserschutzpolizeiliche Angelegenheiten im Polizeipräsidium, betont: "Nur ein rücksichtsvolles Miteinander aller Wassersportler gewährleistet, dass jeder seine Freizeit auf dem Wasser so genießen kann, wie er es sich vorstellt. Mit der steigenden Zahl der Erholungssuchenden steigen auch die Anforderungen an das Miteinander. Die Wasserschutzpolizei wird daher in den kommenden Monaten verstärkt auf den Gewässern unterwegs sein, um die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren."

Wie im Straßenverkehr verläuft auch der Bootsverkehr auf den Wasserstraßen nur unfallfrei, wenn die Regeln eingehalten werden und Rücksicht genommen wird.

Die Polizei gibt daher folgende Verhaltenshinweise:
  • Vor dem ersten Fahrtantritt sollte eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt werden. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf Zubehörteilen wie Zuleitungen zu Benzintanks, Gas- und Heizungsanlagen liegen. Die Inanspruchnahme von Fachwerkstätten ist empfehlenswert.
  • Die Sicherheitsausrüstung an Bord und deren Funktionsfähigkeit sollten kontrolliert werden. Dazu gehören insbesondere Rettungsmittel wie Rettungswesten und -ringe sowie ein Verbandskasten.
  • Vor Fahrtantritt ist es ratsam, sich über das Fahrgebiet und die geltenden Verkehrsvorschriften und Vorfahrtsregeln zu informieren.
  • Das Tragen von Rettungswesten sollte bei Nichtschwimmern und Kindern beachtet werden.
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen sollten eingehalten werden.
  • Beim Umgang mit Betriebsstoffen ist Vorsicht geboten.
  • Alle erforderlichen Papiere sollten an Bord sein.
  • Auch bei führerscheinfreien Booten gilt: Der Bootsführer muss mindestens 16 Jahre alt und in der Lage sein, das Boot zu steuern.
  • Die Promillegrenzen in der Schifffahrt liegen analog zu denen im Straßenverkehr. Dies bedeutet, dass der Sportbootführer ab 0,5 Promille sein Fahrzeug nicht mehr führen darf.
  • Fäkalienbehälter dürfen nur an den dafür vorgesehenen Annahmestellen entleert werden.

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