Kabinett beschließt neue Eindämmungsverordnung / Neue Regelungen zum Homeoffice / Medizinische Masken im ÖPNV und Einkauf Pflicht
DruckansichtStadtgeschehen
Erstellt: 21.01.2021 / 15:24 von at
Das Brandenburger Kabinett hat beschlossen die bestehenden Einschränkungen bis einschließlich 14. Februar zu verlängern. Zudem wurden einige zusätzliche Einschränkungen festgelegt. Die 5. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung tritt am Samstag, 23. Januar (0.00 Uhr), in Kraft. Damit wird die Vereinbarung der Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit Bundeskanzlerin vom Dienstagabend umgesetzt.
„Die bestehenden Einschränkungen beginnen zu wirken. Die in einigen Staaten aufgetretenen Mutationen sind jedoch deutlich infektiöser als das bisher bekannte Virus. Deshalb müssen wir vorsichtig bleiben und den Lockdown verlängern. Mit einigen Konkretisierungen wollen wir dazu beitragen, dass die Infektionszahlen sinken. So sollen durch die Ausweitung von Homeoffice die Kontakte weiter reduziert werden. Wenn mehr Menschen zu Hause arbeiten, wird auch der ÖPNV weniger belastet. Gerade weil wir noch zu wenig über die Verbreitung der Mutationen wissen, sollten wir uns und andere noch besser durch die Nutzung von speziellen Masken schützen. Ich setze weiterhin insbesondere auf die Vernunft und Einsicht der Brandenburgerinnen und Brandenburger. Sich an die Regeln zu halten, ist die beste Währung im Kampf gegen die Pandemie.“, äußerte sich Ministerpräsident Dietmar Woidke.
Neben der Verlängerung der bestehenden Einschränkungen bis einschließlich 14. Februar legt die neue Verordnung fest bzw. ergibt sich aus dem MPK-Beschluss:
· Arbeitgeber werden verpflichtet, ihren Beschäftigten – soweit es die Tätigkeit erlaubt und die technischen Voraussetzungen bestehen – Homeoffice zu ermöglichen. Sie sollen auch flexible Arbeitszeiten anbieten, damit sich die Berufsverkehre entzerren können. Das sieht der Entwurf der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesarbeitsministeriums vor.
· Das Fahrgastaufkommen im ÖPNV muss verringert werden. Das soll durch eine umfassende Homeoffice-Nutzung, die Entzerrung des Fahrgastaufkommens in den Stoßzeiten und – wo möglich und nötig – durch zusätzlich eingesetzte Verkehrsmittel erreicht werden.
· Im ÖPNV sind künftig sogenannte medizinische Gesichtsmasken zu tragen (z.B. OP-Masken oder FFP2-Masken).
· Dies gilt auch für Kundinnen und Kunden in Geschäften sowie vor den Verkaufsstellen, zum Beispiel auf zugehörigen Parkplätzen. Das Personal muss mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, ist von der Tragepflicht aber befreit, wenn es keinen direkten Kundenkontakt hat oder es geeignete technische Vorrichtungen gibt (z. B. Schutzwand an Kassen).
· Entsprechende Masken sind auch bei den erlaubten körpernahen Dienstleistungen vorgeschrieben.
· Diese Vorgabe gilt auch für Arbeits- und Betriebsstätten sowie Büro- und Verwaltungsgebäude. Dies gilt nicht am festen Arbeitsplatz oder wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
· Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Deshalb sind dort die verpflichtenden Schnelltests mehrmals wöchentlich für Beschäftigte unbedingt umzusetzen. FFP2-Masken sind für die Beschäftigten beim Kontakt mit Bewohnern zu nutzen. Bund und Länder haben eine Initiative gestartet, um Einrichtungen zu unterstützen, die z. B. aus personellen oder organisatorischen Gründen die Tests nicht durchführen können.
· Die Trage- und Testpflicht gilt auch für ambulante Pflegedienste, teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie teilstationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
· Für Gottesdienste sind einzuhalten: 1,5 Meter Mindestabstand, Mund-Nasen-Bedeckung, Verzicht auf Gesang und Anmeldung von Veranstaltungen mit erwartet mehr als 10 Personen beim zuständigen Ordnungsamt mindestens 2 Tage zuvor. Dies gilt nicht für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die ein Hygienekonzept etabliert haben, welches den vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur bekannt gemachten Anforderungen (Hygienerahmenkonzept) entspricht.
Dieser Artikel wurde bereits 518 mal aufgerufen.